In Österreich regelt das Familienrecht, wie gemeinsam erworbene Immobilien im Falle einer Scheidung behandelt werden. Hier sind die grundlegenden Aspekte:
- Gütertrennung oder Gütergemeinschaft: Österreich kennt zwei grundlegende Güterstände – Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt, und jeder behält das Eigentum an dem, was er vor der Ehe besessen hat und was er während der Ehezeit erwirbt. Bei der Gütergemeinschaft hingegen werden alle Vermögenswerte der Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum, es sei denn, es wurde explizit etwas anderes vereinbart.
- Aufteilung des gemeinsamen Vermögens: Im Falle einer Scheidung müssen die gemeinsam erworbenen Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, aufgeteilt werden. Die genaue Regelung hängt davon ab, ob die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung leben.
- Vermögensaufteilung im Rahmen des Scheidungsverfahrens: Wenn die Eheleute sich nicht außergerichtlich einigen können, wird das Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens über die Aufteilung des Vermögens entscheiden. Dabei werden Faktoren wie die finanzielle Situation und die Bedürfnisse der Ehepartner sowie möglicherweise auch die Betreuung von Kindern berücksichtigt.
- Möglichkeiten der Vermögensaufteilung: Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens kann auf verschiedene Weise erfolgen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass einer der Ehepartner die Immobilie behält und den anderen auszahlt. Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses zwischen den Ehepartnern.
- Eheverträge: Eheverträge können die Regelungen zur Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung vorab festlegen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen, um gültig zu sein. Es ist ratsam, im Falle einer Scheidung rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat, um die individuelle Situation angemessen zu bewerten und die bestmögliche Lösung zu finden.
Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, wann wird das vereinbart?
In Österreich können Ehepartner den Güterstand entweder durch gesetzliche Bestimmungen oder durch eine Vereinbarung festlegen. Hier ist, wie es üblicherweise gehandhabt wird:
- Gesetzlicher Güterstand: Wenn Ehepartner keine spezifische Vereinbarung über ihren Güterstand treffen, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand. In Österreich ist dies in der Regel die Gütertrennung. Das bedeutet, dass die Vermögen der Ehepartner getrennt bleiben, und jeder behält das Eigentum an dem, was er vor der Ehe besessen hat und was er während der Ehezeit erwirbt.
- Vereinbarter Güterstand: Ehepartner haben auch die Möglichkeit, einen anderen Güterstand als den gesetzlichen zu vereinbaren. Dies geschieht normalerweise durch Abschluss eines Ehevertrags vor oder während der Ehe. In diesem Vertrag können die Ehepartner den Güterstand als Gütergemeinschaft festlegen, bei dem alle Vermögenswerte gemeinsames Eigentum sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Entscheidung für einen bestimmten Güterstand hängt von den individuellen Umständen und Präferenzen der Ehepartner ab. Einige Faktoren, die berücksichtigt werden könnten, sind das individuelle Vermögen der Ehepartner vor der Ehe, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse während der Ehe, ihre finanziellen Ziele und die Art der Vermögensverwaltung, die sie bevorzugen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl des Güterstands weitreichende Auswirkungen auf die finanziellen Rechte und Pflichten der Ehepartner haben kann, insbesondere im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Daher ist es ratsam, sich vor der Eheschließung oder während der Ehe rechtlich beraten zu lassen, um die beste Option für die individuelle Situation zu bestimmen.